Bürgerinitiative Marl Hüls zur Baumfällung an der Victoriastr

 

Kahlschlag an der Jüttner-Villa an der Victoriastr. Mehre große Eichen sind im Wäldchen gefällt  worden. Mitglieder der Bürgerinitiative Marl Hüls riefen die Polizei weil sie eine Umweltstrafftat vermuteten. Der Polizei wurde eine Fällgenehmigung vorgelegt. Darauf riefen die Mitglieder bei der Stadtverwaltung an. Dort wurde ihnen mitgeteilt das dies ein Privatwald ist und die Baumschutzsatzung der Stadt dort nicht greift. Sie sollten sich an das  Regionalforstamt Ruhrgebiet in Gelsenkirchen wenden, das müsste die Fällung genehmigt haben. Bisher bekam die Bürgerinitiative keine Auskunft über die Genehmigung.
Die Bürgerinitiative besteht aber nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Auskunft.

Wer hat ein Recht auf Informationen ?
Das Informationsfreiheitsrecht NRW steht jeder natürlichen Person zu, das heißt, jede Bürgerin und jeder Bürger hat einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen.

Informationsfreiheitsgesetz NRW

Akteneinsicht bei einer Behörde
Mit der Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) wurde dem wachsenden Bedürfnis nach Informationen und Transparenz der öffentlichen Verwaltung Rechnung getragen.

Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Er dokumentiert das Prinzip einer offenen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht.

Ziel der Einführung eines Informationszugangsrechtes ist es darüber hinaus, die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf das Handeln staatlicher Organe dadurch zu optimieren, dass ihnen eine verbesserte Argumentationsgrundlage an die Hand gegeben wird. Transparenz staatlichen Handelns und das Ziel einer bürgerschaftlichen Gestaltung des Gemeinwesens setzen voraus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen möglichst originär, direkt und unverfälscht sind.