Bürgerinitiative Marl Hüls zur Baumfällung an der Victoriastr

 

Kahlschlag an der Jüttner-Villa an der Victoriastr. Mehre große Eichen sind im Wäldchen gefällt  worden. Mitglieder der Bürgerinitiative Marl Hüls riefen die Polizei weil sie eine Umweltstrafftat vermuteten. Der Polizei wurde eine Fällgenehmigung vorgelegt. Darauf riefen die Mitglieder bei der Stadtverwaltung an. Dort wurde ihnen mitgeteilt das dies ein Privatwald ist und die Baumschutzsatzung der Stadt dort nicht greift. Sie sollten sich an das  Regionalforstamt Ruhrgebiet in Gelsenkirchen wenden, das müsste die Fällung genehmigt haben. Bisher bekam die Bürgerinitiative keine Auskunft über die Genehmigung.
Die Bürgerinitiative besteht aber nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Auskunft.

Wer hat ein Recht auf Informationen ?
Das Informationsfreiheitsrecht NRW steht jeder natürlichen Person zu, das heißt, jede Bürgerin und jeder Bürger hat einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen.

Informationsfreiheitsgesetz NRW

Akteneinsicht bei einer Behörde
Mit der Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) wurde dem wachsenden Bedürfnis nach Informationen und Transparenz der öffentlichen Verwaltung Rechnung getragen.

Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Er dokumentiert das Prinzip einer offenen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht.

Ziel der Einführung eines Informationszugangsrechtes ist es darüber hinaus, die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf das Handeln staatlicher Organe dadurch zu optimieren, dass ihnen eine verbesserte Argumentationsgrundlage an die Hand gegeben wird. Transparenz staatlichen Handelns und das Ziel einer bürgerschaftlichen Gestaltung des Gemeinwesens setzen voraus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen möglichst originär, direkt und unverfälscht sind.

Baumschutzgruppe Vest hakt im Marler Stadtrat nach, was ist mit den Ermittlungen wegen der Fällung der uralten Eichen in Marl Sinsen

In der  Einwohnerfragestunde des Marler Stadtrates wollte die Baumschutzgruppe Vest wissen was denn aus den Ermittlungen der Stadt Marl wegen der Fällung der uralten Eichen in Marl Sinsen im März geworden ist. Die Baudezernentin konnte darauf keine Antwort geben und das obwohl die Tat schon im März passiert ist. Die Anfrage der Baumschutzgruppe Vest im Wortlaut:

Am Samstag den 11 März dieses Jahres, wurden an der ehemaligen Haardschule in Sinsen, Acht uralte Eichen gefällt, und zwar "unrechtmäßig ! Die Marler Zeitung hat darüber berichtet, seitdem hat man nichts mehr darüber gehört. Der Stadtsprecher Herr Rustemeyer, wies auf die Anhörung der Grundstückseigentümer und das laufende Verfahren hin, äußerte sich aber damals nicht weiter. Was ist denn jetzt bei den Ermittlungen des Ordnungsamt herausgekommen ? Ist ein Strafverfahren eingeleitet ? Die Firma  hat diese Illegalen Fällungen durchgeführt, und zwar am Wochenende, wenn die Verwaltung hier frei hat ! Müssen die beauftragten Firmen sich denn keine Fällgenehmigungen vorlegen lassen ? Ich erwarte eine Antwort vom Gewerbeamt ! In Marl wird ständig und unkontrolliert, illegal gefällt, die Verwaltung ist offensichtlich nicht mehr "Herr der Lage. - Herr Bürgermeister ! Als Sprecher der "Baumschutzgruppe Vest, verlange ich deshalb die Einrichtung einer "Baumschutz-Koordinatorenstelle. Nehmen Sie sich ein gutes Beispiel an ihren Amtskollegen Tesche in Recklinghausen, der hat so eine Stelle einrichten müssen. Es reicht nicht, wenn Sie sich hier nur um die "Pendle Eiche kümmern ! Ich erwarte eine Schriftliche Antwort. 
Christian Thieme

Alte Eichen illegal in Marl Sinsen gefällt?
 

Am ersten Wochenende des Monats im März wurden Eichen im Baugebiet Alte Haardschule in Marl Sinsen gefällt. Mitglieder der Baumschutzgruppe Vest besuchten den Tatort. Sie befragten Anwohner die diese Fällaktion beobachtet haben. Sie erzählten, eine Firma mit einen grossen gelben Kran angerückt waren und dort die Eichen abgesägt haben. Inzwischen wurde bekannt das es für diese Baumvernichtungsaktion keine Genehmigung der Stadt Marl gab. Auffällig ist das die Fällaktion Wochenende stattfand ein Tag wo die Behörde nicht erreichbar ist. Cristian Thieme von der Baumschutzgruppe Vest vermutet das das Wochenende absichlich gewählt wurde um ein Eingreifen der Umweltschutzbehörde zu verhindern.  Sieht das ganz nach Vorsatz aus? Wenn es keine Fällgenehmigung gab müssen die Täter verfolgt und bestraft werden. Auch der Auftraggeber muss zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Cristian Thieme von der Baumschutzgruppe Vest rät bei Baumfällaktionen zu folgender Vorgehensweisen :
Lassen Sie sich die Fällgenehmigung zeigen, die von der Stadt erteilt sein muss. Sollte keine vorhanden sein, rufen sie die Polizei -110 – und parallel dazu die Stadt an.Schon mancher Baum konnte auf diese Weise gerettet werden. Illegalen Baumfällern droht eine empfindliche Strafe pro Baum.
Wenn Eile geboten ist, wenn zum Beispiel eine Fäll-Kolonne schon anrückt und Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes bestehen, sollte man die Polizei rufen.

Der Wert der Bäume für uns alle

Bäume bieten Lebensräume. Singdrossel, Buchfink und viele weitere Vogelarten bauen ihr Nest im Geäst. Spechte zimmern Höhlen, in denen später Meisen, Kleiber und andere Vögel nisten. Auch Fledermäuse und seltene Käfer bewohnen Baumhöhlen, auch im Winter. Dieses Tierleben in den Bäumen hat rechtliche Folgen: das Recht des Besonderen Artenschutzes gelangt zur Anwendung (§§ 44, 45 Bundesnaturschutz­gesetz, fortan: BNatSchG). Sämtliche europäische Vogelarten zählen zu den „besonders geschützten Arten“. Einige Vogelarten und alle heimischen Fledermausarten besitzen einen noch höheren Schutz­status: sie sind „streng geschützt“.
Geschützt sind nicht nur die Tiere, sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Wer einen Baum fällen will, muss prüfen, ob sich dort Nist- oder Ruhequartiere befinden. Ein Baum, in dem Vögel brüten, darf nicht ohne weiteres gefällt werden. 
Der gesetzliche Schutz greift, wenn bekannt ist, ob sich geschützte Brut- und Ruhequartiere in dem Baum befinden, der gefällt werden soll. Die Baumschutzgruppe des empfiehlt: Wer Nester oder Baumhöhlen kennt, die von Fäll- oder Baumpflegearbeiten bedroht sind, kann dafür sorgen, dass dieses Wissen in die richtigen Köpfe gelangt. Wenden Sie sich an den Verantwortlichen für die Fällarbeiten oder an die Behörde!

Harvester im Arenbergischen Wald der Stadt Marl schaden dem Waldboden?

Im Arenbergischen Wald werden  Bäume gefällt. Die Arbeiten hat der Zentrale Betriebshof (ZHB)  in Auftrag gegeben. Die Besucher des Arenbergischen Waldes  haben die Harvester gesehen. Die vom ZBH beauftragte Fachfirma setzt einen Holzvollernter, Harvester genannt, ein. Das Gerät ist in der Lage, Bäume zu fällen und direkt aufzuarbeiten.

Harvester Schaden dem Waldboden

Dazu meint die Baumschutzgruppe Vest: Die Schäden die ein Harvester im Wald
anrichtet sind gross. 
Die Maschinen fixieren die Bäume, fällen sie und können die Stämme entasten und für den Abtransport ablegen.  Als schwere Waldmaschinen benötigen sie ein engmaschigeres Rückegassennetz als die hergebrachte Bearbeitung.
Die Schäden, die durch den Einsatz dieser schweren Maschinen verursacht werden, sind Gegenstand von Langzeitstudien. Dabei wird vor allem das Problem der Bodenverdichtung und der Wurzelschädigung untersucht. Einige Studien lassen vermuten, dass der befahrene Waldboden über 100 Jahre zur Regeneration benötigt. Da die Bodenverdichtung durch Gewichte  immens ist wird der Waldbodenfläche langfristig geschädigt.

Darüber hinaus ist im Reisig der Bäume ein Großteil der Nährstoffe und Spurenelemente enthalten.  Es wird befürchtet, dass dadurch dem stehenden Bestand wichtige Nährstoffe entzogen werden. Es könnte zur Verarmung der Böden kommen. Darüber hinaus würde durch die Befahrung der Gasaustausch und das Bodenleben beeinträchtigt. Bäume, die direkt an den Gassen stehen, trügen schwere Wurzelschäden davon und wüchsen oftmals asymmetrisch.  Auch wird bei der Betrachtung der Ökobilanz der  Kraftstoffverbrauch von rund 20 Litern pro Stunde bemängelt.

Wald ist wichtig  bei der Reduzierung von Kohlenstoff in der Atmosphäre

Wälder sind  bedeutende Lebensräume für eine immense Artenvielfalt. Wir Menschen profitieren vor allem von ihren kostenlosen Leistungen. Nur wenn wir Wälder schützen, können wir weiterhin zum Beispiel von ihrem Nutzen als Kohlenstoffspeicher profitieren.
Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens, mit dem Ziel den Temperaturanstieg auf deutlich unter 2, besser auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, spielt der Wald eine zentrale Rolle bei der Reduzierung von Kohlenstoff in der Atmosphäre. Um weiterhin als Kohlenstoffsenke fungieren zu können, muss die Waldfläche erhalten und vermehrt werden. Dabei ist zu beachten: Wald ist nicht gleich Wald. Ein alter Wald, mit hohen Holzvorräten und einem intakten Boden speichert wesentlich mehr Kohlenstoff als aufgeforstete Plantagen.