Bäume  müssen erhalten bleiben zum Wohle der Marler Bürger

Was leitet ein alter alter Baum?  Fakten und Zahlen  was ein Baum für uns leistet. 
Der Wert unserer Bäume ist unschätzbar. Neben zahlreichen wichtigen Faktoren regulieren sie z. B. das Mikroklima, spenden Schatten, filtern Emissionen aus Luft und Boden, werten das Stadtbild auf und sind Lebensraum stadttypischer Vogel- und Insektenarten. 

Durch die Spaltöffnungen der Blätter findet der Gasaustausch des Baumes mit der Atmosphäre statt, denn wie alle grünen Pflanzen nimmt unser Baum Kohlendioxid aus der Atmosphäre auf. Die Fläche für den Gasaustausch unseres Baumes ist zwei Fußballfelder groß.

Er produziert mehr als Luft zum Atmen

An einem Sonnentag verarbeitet dieser Baum 9.400 Liter Kohlendioxid. Das entspricht dem durchschnittlichen Kohlendioxidabfall von zwei bis drei Einfamilienhäusern. 36.000 Kubikmeter Luft strömen dabei durch diese Blätter, zusammen mit Bakterien, Pilzsporen Staub und anderen schädlichen Stoffen, die dabei größtenteils im Blatt hängen bleiben.

Weiter produziert unser Baum an diesem Tag 12 kg Zucker. Daraus baut er all seine organischen Stoffe, bildet neues Holz und speichert den Rest als Stärke. Der Vorgang, Zucker aus Kohlendioxid herzustellen, ist sehr komplex und wird als Photosynthese bezeichnet.

Als Abfallprodukt der Photosynthese gibt der Baum Sauerstoff frei. Unser Baum produziert an diesem Tag 13 kg Sauerstoff, was den Bedarf von etwa 10 Menschen deckt.

Auch der Baum atmet und verbraucht Sauerstoff, allerdings weitaus weniger als er produziert. Auch die Wurzelzellen mit Sauerstoff versorgt werden und geben Kohlendioxid frei; dies ist Teil der "Bodenatmung".

Außerdem befeuchtet der Baum die Luft, denn er verbraucht und verdunstet etwa 400 Liter Wasser am Tag.

Ein alter Baum ist unersetzlich!

Wenn nun dieser Baum gefällt wird, beispielsweise weil jemand beschlossen hat, dass dort Bauggelllände ensteht, oder damit LKWs auf Baustellen nicht um den Baum herumfahren müssen, oder weil der Baum irgendwie sonst im Weg steht, so müsste man - um ihn vollwertig zu ersetzen - etwa 2.000 junge Bäume mit einem Kronenvolumen von 1m3 pflanzen.

Die Kosten hierfür dürften etwa 250.000 EURO betragen.

Werden  über 300 alte Eichen und Buchen  für die Bebauung des Jahnstadions, hunderte nachwachsende Bäume in diesen Mischwald nicht mitgerechnet gefällt?

Das müssen wir verhindern! 

Ein Netzwerk Luftqualität ins Leben gerufen, ein Vorbild für die Stadt Marl !

Bausätze für die Messstationen (Foto: Stadt Duisburg)

Das wäre auch ein Vorbild für die Stadt Marl, meint Christian Thieme von der Bürgerinitiative Marl Hüls. Die Stadt Marl wird in Zukunft noch mehr durch die vielen Logistikunternehmen  die hier angesiedelt werden mit Feinstaub belastet. Das Logistikzentrum der METRO wird von 1000 LKW pro Tag angefahren. Es kommen noch  zahlreiche LKW durch Gate Ruhr in Marl Hamm dazu. Auch die zahlreichen LKW von Bertelsmann im Industrie Park Marl fahren auf der A 52 durch Marl. Diese Belastungen werden von  Politikern im Stadtrat klein geredet. Mehr Messanlagen der Bürger könnten die reale Belastung der Bürger beweisen, so Christian Thieme.

Die Stadt Duisburg will ihre Bürger in die Überwachung der Luftqualität in ihrer Stadt einbinden. Mit einfachen, selbst zu installierenden Messtationen sollen Duisburger Daten liefern, die online gesammelt werden. Moderne, WLAN-fähige Feinstaubmessanlagen könne man schon für ca. 40 Euro kaufen, so die Stadt. Sie ruft die Bürger auf, sich so eine Messstation zu besorgen, zu Hause aufzustellen und so für ein dichteres Netz an Messstationen in der Stadt zu sorgen. Über das Netzwerk Luftqualität sollen die Bürger auch für das Thema Feinstaub sensibilisiert werden.

Das Landesumweltamt betreibt im 233 Quadratkilometer großen Duisburger Stadtgebiet bisher sieben unterschiedlich aufwändige Messstationen, die nur zum Teil ihre Daten direkt ins Netz stellen. Durch die neu erfassten Daten soll es einen besseren Überblick über die Belastung geben. Zudem stehen die Daten Interessierten im Internet zur Verfügung, u.a. über eine Kartendarstellung. In Marl gibt es viel zu wenig Messstationen

Über die Volkshochschule bietet die Stadt interessierten Bürgern Hilfe bei der Einrichtung und Nutzung der Messstationen an. Außerdem verschenkt das Umweltamt die ersten zehn Anlagen.

Luftreinhaltung ist der Schutz der Bevölkerung

Ziel der Luftreinhaltung ist der Schutz der Bevölkerung vor zu hohen Luftschadstoffbelastungen. Zum Erreichen dieses Ziels hat die Europäische Union die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie 1999/30 EG verabschiedet und der Bundesgesetzgeber Grenzwerte für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Benzol und Feinstäube (PM10) in der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung festgelegt.

Feinstaub kann tiefer in die  Lunge vordringen

Als Staub werden sämtliche in der Luft verteilten Feststoffe bezeichnet. Diejenigen Staubteilchen, die einen aerodynamischen Durchmesser großer als 10 µm aufweisen, verbleiben in den oberen Atemwegen des Nasen-Rachen-Raumes und der Luftröhre. Sie entfalten ihre Wirkung dort und werden durch Selbstreinigungsmechanismus des oberen Atemtraktes ensorgt. Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 µm (PM10) können tiefer in die Verzweigungen der Lunge vordringen. Sie werden als Feinstaub bezeichnet.

Stadtbäume

 

Bäume bieten Lebensräume. Singdrossel, Buchfink und viele weitere Vogelarten bauen ihr Nest im Geäst. Spechte zimmern Höhlen, in denen später Meisen, Kleiber und andere Vögel nisten. Auch Fledermäuse und seltene Käfer bewohnen Baumhöhlen, auch im Winter. Dieses Tierleben in den Bäumen hat rechtliche Folgen: das Recht des Besonderen Artenschutzes gelangt zur Anwendung (§§ 44, 45 Bundesnaturschutz­gesetz, fortan: BNatSchG). Sämtliche europäische Vogelarten zählen zu den „besonders geschützten Arten“. Einige Vogelarten und alle heimischen Fledermausarten besitzen einen noch höheren Schutz­status: sie sind „streng geschützt“.

Geschützt sind nicht nur die Tiere, sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Wer einen Baum fällen will, muss prüfen, ob sich dort Nist- oder Ruhequartiere befinden. Ein Baum, in dem Vögel brüten, darf nicht ohne weiteres gefällt werden. Ebenso geschützt sind Bäume mit Greifvogelhorsten und Fledermaushöhlen. Dauerhafte Quartiere stehen dauerhaft unter Schutz. Nur ausnahmsweise können derart geschützte Bäume gefällt werden. Dazu bedarf es einer artenschutzrechtlichen „Ausnahme­genehmigung“ oder einer „Befreiung“, die oft unter Auflagen erteilt wird.Der gesetzliche Schutz greift nur, wenn bekannt ist, ob sich geschützte Brut- und Ruhequartiere in dem Baum befinden, der gefällt werden soll. Die Baumschutzgruppe des empfiehlt: Wer Nester oder Baumhöhlen kennt, die von Fäll- oder Baumpflegearbeiten bedroht sind, kann dafür sorgen, dass dieses Wissen in die richtigen Köpfe gelangt. Wenden Sie sich an den Verantwortlichen für die Fällarbeiten oder an die Behörde!

Die Verkehrssicherungspflicht – Fällen der Sicherheit wegen

Durch umstürzende Bäume, durch abbrechende Äste kommen Menschen zu Schaden. So etwas passiert selten, doch es passiert. Hierfür haftet der Grundeigentümer, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat. Er hat zu tun, was erforderlich und zumutbar ist, um Gefahren zu beseitigen und Unfälle zu vermeiden. Deswegen werden Baumkontrollen durchgeführt, tote Äste aus den Baumkronen beseitigt und geschädigte Bäume gefällt. Je nachdem wo der Baum steht, gelten verschiedene Maßstäbe. Straßen müssen bei Wind und Wetter passierbar sein, Waldwege nicht. Bäume am Wegesrand müssen anderen Anforderungen genügen als Bäume abseits der Wege.

Bebauungspläne

Das Recht zu Bauen besitzt in Deutschland Vorrang gegenüber dem Baumschutzrecht. Wo gebaut werden darf, regeln die Bebauungspläne. Ist das Grundstück als Bauland ausgewiesen? Wo genau verläuft die Baugrenze? Welcher Teil des Grundstücks darf überbaut werden? In den Bebauungsplänen entscheidet sich, Flurstück für Flurstück, wieviel Raum der Natur bleibt. In vielen neueren Plänen finden sich auch Festsetzungen zum Baumschutz. Bebauungspläne können bestimmen, dass einzelne Bäume erhalten bleiben. Sie können anordnen, dass Bäume, Hecken und Sträucher gepflanzt werden, dass Fassaden und Dächer begrünt werden. Die Baumschutzgruppe  empfiehlt: Nehmen Sie bei der öffentlichen Anhörung zu neuen Bebauungsplänen rechtzeitig Einfluss zum Wohle der  Stadt! Es gibt keinen effektiveren rechtlichen Weg zum Baumschutz!

 

Der Wert unserer Stadt- und Straßenbäume ist unschätzbar. Neben zahlreichen wichtigen Faktoren regulieren sie z. B. das Mikroklima, spenden Schatten, filtern Emissionen aus Luft und Boden, werten das Stadtbild auf und sind Lebensraum stadttypischer Vogel- und Insektenarten. Gleichwohl sind Stadt- und insbesondere Straßenbäume z.T. extremen Bedingungen, wie Bodenverdichtung & -versiegelung, Stadtklima (Überwärmung, Trockenheit), Luft- und Bodenschadstoffen, Streusalz, Kunstlicht u.v.m. ausgesetzt, weshalb sie kaum die Hälfte ihres potenziellen Lebensalters erreichen.

Durch die Auswirkungen des Klimawandels verschlechtern sich die Standortbedingungen unseres Stadtgrüns zusätzlich. Einige bewährte Arten zeigen heute bereits deutliche Probleme aufgrund der veränderten Verhältnisse. Ebenfalls problematisch ist die zu erwartende zunehmende Einwanderung neuer Schadorganismen, die sich aus der Verschiebung der Klimazonen ergibt.